Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Direktkauf

§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte. 

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Bestellungen, die gemäß § 145 BGB als Angebot anzusehen sind, können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen. 

Ein Auftrag gilt danach nur als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

Im Falle der Nichtannahme eines Angebots in der Frist von § 2, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

§ 4 Paletten und Kunststoffzwischenlagen 
Die Mehrwegpackmittel (Paletten und Kunststoffzwischenlagen) werden, wenn nicht anders definiert, leihweise gebührenfrei längstens für drei Monate zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat Anzahl und Zustand bei Anlieferung zu prüfen und ggf. unverzüglich Reklamationen anzumelden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Falle der Nichtrückgabe innerhalb von drei Monaten oder der Beschädigung der Paletten werden diese zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt und sind sofort netto Kasse zu bezahlen. Die Rücklieferung der Paletten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Zurück genommen wird nur die Anzahl an Mehrwegpackmitteln, die auch durch uns geliefert oder ausgegeben wurde.

§ 5 Preise und Zahlungen
Die Preise sind freibleibend und gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ab Werk, ausschließlich Verpackungen, Fracht und deutscher Maut, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung und deutscher Maut werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Die Rechnungen sind sofort nach Lieferung fällig.

Die erste und zweite Lieferung erfolgen nur gegen Vorkasse in bar oder per Überweisung auf eines der Geschäftskonten der Flaschengroßhandlung Wittmer GmbH & Co. KG.

Gerät der Besteller in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Schecks werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, nur erfüllungshalber angenommen. Damit verbundene Kosten trägt der Besteller. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Kenntniserlangung der Kreditunwürdigkeit des Bestellers sind sämtliche Forderungen gegen diesen fällig. Zusätzlich sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Entsorgungskosten für Verpackungen sind nicht im Preis enthalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Eine Befugnis des Bestellers zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Angaben zur Lieferfrist erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

Betriebs-, Verkehrsstörungen, sowie Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt im Zusammenhang mit unserer Selbstbelieferung, befreien uns für deren Dauer von der Einhaltung unserer Lieferverpflichtung.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen unseres Betriebsgeländes die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch für den Fall der Auslieferung der Ware mit unseren eigenen LkW. Des Weiteren gilt dies unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Lieferung zurückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab und wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Einzugsbefugnis bleibt davon unberührt. Eine Einziehung wird jedoch nicht erfolgen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Insolvenzantrag gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 9 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche gegenüber Bestellern verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Vorstehende Bestimmung gilt nicht für den Fall des § 479 Abs. 1 BGB. Sollte trotz aller Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sich diese erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

Die Kontrollzettel unseres Zulieferers (Glashütte) an den von uns gelieferten Paletten sind in jedem Fall aufzuheben und im Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs unverzüglich an uns zurückzusenden.

§ 10 Streitfälle
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen. Im Falle von Unstimmigkeiten erreichen Sie uns unter 06321/9586-0 oder info@flaschenwittmer.de.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Kirrweiler. Dies gilt auch bei Lieferung mit unseren eigenen LkW. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke schließt.